Wann ist eine Krankschreibung bei Erkältung möglich?

Kurz beantwortet

Bei Erkältungsbeschwerden entscheidet die Ärztin oder der Arzt, ob Ihre konkrete Arbeit aktuell möglich ist. Unser Angebot ermöglicht bei geeigneten Beschwerden eine Beurteilung per Video für höchstens drei Kalendertage. Starke oder zunehmende Beschwerden sollten Sie nach den Hinweisen von gesund.bund.de ärztlich abklären lassen.

Frau hält eine Tasse und ist in eine graue Decke gehüllt

Welche Beschwerden sollten Sie im Gespräch beschreiben?

Das Gesundheitsportal des Bundes nennt unter anderem Schnupfen, Husten und Halsschmerzen als typische Erkältungsbeschwerden. Eine Erkältung entwickelt sich häufig allmählich; eine Grippe kann dagegen plötzlich mit stärkeren Beschwerden beginnen. Diese allgemeine Beschreibung ersetzt keine Beurteilung Ihrer persönlichen Beschwerden oder eine Untersuchung bei unklarem Verlauf. Verwenden Sie im Gespräch deshalb möglichst Ihre eigenen Beobachtungen und legen Sie sich nicht vorschnell fest.

Notieren Sie, wann erste Beschwerden aufgetreten sind und welche Veränderung Sie seitdem besonders deutlich wahrnehmen. Beschreiben Sie den Husten beispielsweise anhand seiner Häufigkeit und der Situationen, in denen er Sie unterbricht. Falls Sie Ihre Temperatur gemessen haben, nennen Sie den gemessenen Wert und den ungefähren Zeitpunkt. Erwähnen Sie auch bekannte Vorerkrankungen und andere Umstände, die Sie selbst für das Gespräch wichtig finden.

Bei einer kurzen Notiz hilft eine zeitliche Reihenfolge vom ersten Symptom bis zum aktuellen Zustand. Trennen Sie dabei Beschwerden, die Sie gerade haben, von solchen, die inzwischen wieder abgeklungen sind. Wenn Sie etwas nicht sicher wissen, sagen Sie das offen und vermeiden Sie nachträgliche Schätzungen. Eine nachvollziehbare Schilderung ist hilfreicher als eine lange Liste vermuteter Diagnosen aus einer Internetsuche.

Warum ist Ihre konkrete Arbeit für die Beurteilung wichtig?

§ 2 Absatz 1 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie bezieht die Beurteilung in der vertragsärztlichen Versorgung auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Dabei berücksichtigt die ärztliche Person auch eine mögliche Verschlimmerung der Erkrankung durch die weitere Arbeit. Beschreiben Sie deshalb, ob Sie beispielsweise viel sprechen, körperlich arbeiten oder sich längere Zeit konzentrieren müssen. Ergänzen Sie, welche dieser Aufgaben aktuell schwerfallen und wie sich das im Arbeitsablauf konkret zeigt.

Die Richtlinie gilt in der Fassung vom 14. November 2013, geändert am 7. Dezember 2023, seit 21. Februar 2024. Unser privatärztliches Angebot hat einen eigenen, auf höchstens drei Kalendertage begrenzten Leistungsumfang. Eine bestimmte Beschwerdebezeichnung führt daher weder automatisch zu drei Tagen noch zu einer garantierten Bescheinigung. Fragen Sie nach der individuellen Einschätzung und danach, wie Sie bei unverändertem Verlauf weiter vorgehen sollten.

Auch bei Arbeit von zu Hause lohnt sich eine genaue Beschreibung Ihres tatsächlich vorgesehenen Tages. Nennen Sie beispielsweise geplante Gespräche, längere Konzentrationsphasen oder Aufgaben, bei denen Sie häufig unterbrochen werden. Vermeiden Sie pauschale Aussagen darüber, was Menschen mit einer Erkältung generell noch leisten können. Die behandelnde Person soll Ihre konkrete Situation beurteilen können und braucht dafür Ihre persönlichen Angaben.

Was klären Sie für den weiteren Verlauf?

Das Gesundheitsportal des Bundes beschreibt, dass Erkältungsbeschwerden häufig innerhalb von ein bis zwei Wochen abklingen. Einzelne Beschwerden können länger anhalten; daraus ergibt sich jedoch keine pauschale Dauer einer individuellen Arbeitsunfähigkeit. Die maximale Bescheinigungsdauer unseres Angebots beträgt unabhängig davon drei Kalendertage und beinhaltet keine Verlängerung. Planen Sie daher bei fortbestehenden Beschwerden rechtzeitig einen weiteren Arztkontakt für eine erneute Beurteilung ein.

Fragen Sie vor dem Gesprächsende, welche Veränderungen eine erneute ärztliche Rückmeldung erforderlich machen würden. Notieren Sie die vereinbarte Vorgehensweise so, dass Sie diese später ohne längeres Suchen wiederfinden. Halten Sie bei einem weiteren Arztkontakt Ihre bisherige Bescheinigung und die Angaben zum Verlauf bereit. Besprechen Sie dort auch, welche bisherigen Beobachtungen sich verändert haben und welche Fragen noch offen sind.

Wann Sie nicht auf die Videosprechstunde warten sollten

Bei zunehmenden Beschwerden oder hohem Fieber sollten Sie nach gesund.bund.de zeitnah ärztlichen Rat einholen. Schwere Atemnot oder starke Brustschmerzen nennt 116117 als Gründe, den Rettungsdienst unter 112 zu alarmieren. Für dringende, nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich an den Bereitschaftsdienst unter 116117.

Was teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit?

Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, sobald Sie Ihre Situation einschätzen können. Diese gesetzliche Pflicht zur Mitteilung folgt aus § 5 Absatz 1 EFZG. Warten Sie mit der Nachricht daher möglichst nicht bis zum Abschluss einer Videosprechstunde. Fragen Sie bei Unsicherheit nach dem vorgesehenen Meldeweg und der zuständigen Ansprechperson im Betrieb.

Trennen Sie dabei Ihre Krankmeldung von dem ärztlichen Nachweis über den bescheinigten Zeitraum. Bei diesem Angebot erhalten Sie nach ärztlicher Feststellung eine PDF für Ihren Arbeitgeber. Sie reichen diese selbst ein; eine elektronische Übermittlung an die Krankenkasse findet hier nicht statt. Diese Angebotsgrenze erläutern unsere Vertragsbedingungen zusammen mit dem Ablauf der privatärztlichen Behandlung.

Prüfen Sie vor dem Versand den Empfänger sowie Namen und Zeitraum auf der Bescheinigung. Bewahren Sie Ihre eigene Kopie und die Bestätigung der Übermittlung an einem geschützten Ort auf. Bei einer Rückfrage können Sie dann die tatsächlich eingereichten Unterlagen leichter wiederfinden und zuordnen.

Welche Grenzen und Kosten hat dieses Angebot?

Unser privatärztliches Angebot richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren mit ausreichend per Video beurteilbaren Beschwerden. Ein persönlicher Kontakt darf nach allgemein anerkannten fachlichen Standards für Ihre Behandlung nicht erforderlich sein. Die Bescheinigung beginnt in der Regel am Tag Ihrer Videosprechstunde nach der ärztlichen Beurteilung. Nach gewissenhafter ärztlicher Prüfung kann der Beginn ausnahmsweise um bis zu drei Tage zurückdatiert werden. Die ärztliche Beurteilung muss auch Ihre Arbeitsunfähigkeit während des früheren Zeitraums nachvollziehbar feststellen können. Ein Anspruch auf Rückdatierung besteht nicht; die Entscheidung trifft die Ärztin oder der Arzt. Die Bescheinigung umfasst weiterhin höchstens drei Kalendertage, einschließlich der gegebenenfalls rückwirkend bescheinigten Tage. Verlängerungen einer bereits ausgestellten Bescheinigung bietet unser Angebot auch nach erneuter Videosprechstunde nicht an. Melden Sie sich deshalb möglichst am ersten Krankheitstag und schildern Sie Ihre Beschwerden wahrheitsgemäß. Weitere Angaben zum Leistungsumfang finden Sie in unseren Bedingungen für die privatärztliche Videosprechstunde.

Vor dem Gespräch werden laut Kostenübersicht 10,72 € als Grundhonorar für die Sprechstunde vorgemerkt. Bei medizinisch erforderlicher, tatsächlich erbrachter visueller Untersuchung beträgt das Honorar 21,44 € zuzüglich anwendbarer Zuschläge. Das Honorar fällt auch dann an, wenn die ärztliche Beurteilung zu keiner Bescheinigung führt. Lesen Sie deshalb vor Ihrer Buchung die vollständigen Preisangaben einschließlich der möglichen Zuschläge aufmerksam durch.

Gesetzlich Versicherte zahlen diese Leistung selbst; für private Erstattung sind die jeweiligen Tarifbedingungen maßgeblich. Die Vertragsbedingungen enthalten dazu keine Zusicherung einer Erstattung oder einer Anerkennung durch den Arbeitgeber. Halten Sie für das Gespräch Ihren Ausweis sowie ein Gerät mit Kamera und Mikrofon bereit. Prüfen Sie Ihre Internetverbindung und wählen Sie einen Ort, an dem Sie ungestört sprechen können.

Wo finden Sie ergänzende Antworten?

Passende Informationen finden Sie auch in diesen Ratgebern zu den nächsten Schritten Ihrer Krankmeldung:

Welche Fragen bleiben häufig offen?

Reicht die Angabe „Erkältung“ für eine Bescheinigung aus?

Beschreiben Sie Ihre tatsächlichen Beschwerden und deren Auswirkungen auf die konkret vorgesehenen Aufgaben Ihres Arbeitstages. Bei unserem Angebot entscheidet die behandelnde Person erst nach dem Gespräch über eine Arbeitsunfähigkeit.

Erhalte ich nach jeder Videosprechstunde eine Bescheinigung?

Die Ärztin oder der Arzt entscheidet nach dem Gespräch über eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit. Eine Zusage vor der Untersuchung gibt es bei unserem privatärztlichen Angebot deshalb ausdrücklich nicht.

Wie gelangt die Bescheinigung zu meinem Arbeitgeber?

Sie erhalten die PDF in Ihrem Patientenkonto und legen sie anschließend selbst beim Arbeitgeber vor. Eine eAU und eine Übermittlung an Ihre Krankenkasse sind laut unseren Bedingungen ausgeschlossen.

Was mache ich bei länger anhaltenden Beschwerden?

Wenden Sie sich für die weitere Beurteilung an eine Praxis vor Ort und schildern Sie den Verlauf. Unser Angebot umfasst höchstens drei Kalendertage und bietet keine Verlängerung einer bereits ausgestellten Bescheinigung.

Welche Quellen liegen diesem Artikel zugrunde?

Redaktion Krankschreibung per Video, Drylabs GmbH

Stand: 26. Oktober 2026

Ihr nächster Schritt: das Videogespräch

Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob Video ausreicht und eine Bescheinigung medizinisch begründet ist.

Videosprechstunde starten