Krankschreibung rückwirkend: bis zu drei Tage nach ärztlicher Prüfung
Kurz beantwortet
Eine rückwirkende Krankschreibung ist nach ärztlicher Prüfung ausnahmsweise bis zu drei Tage vor der Videosprechstunde möglich. Ein Anspruch darauf besteht nicht; insgesamt umfasst die Bescheinigung auch dann höchstens drei Kalendertage. Melden Sie sich möglichst am ersten Krankheitstag und schildern Sie den tatsächlichen Verlauf Ihrer Beschwerden.

Wann kommt eine Rückdatierung Ihrer Krankschreibung in Frage?
Die Bescheinigung beginnt in der Regel am Tag der Videosprechstunde nach der ärztlichen Beurteilung. Haben Ihre Beschwerden bereits vorher begonnen, kann eine Rückdatierung nach sorgfältiger ärztlicher Prüfung infrage kommen. Der Beginn darf bei unserem Angebot ausnahmsweise um bis zu drei Tage zurückverlegt werden. Dafür muss die Ärztin oder der Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit für diesen früheren Zeitraum nachvollziehen können.
Der Beginn Ihrer Beschwerden allein bestimmt noch nicht automatisch den Beginn einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Entscheidend ist auch, wie sich die Beschwerden auf Ihre konkrete Tätigkeit ausgewirkt haben. Beschreiben Sie daher sowohl Ihre Aufgaben als auch die Einschränkungen an den betreffenden Tagen. Das tatsächliche Ausstellungsdatum bleibt vom rückwirkend bescheinigten Beginn zu unterscheiden und wird nicht frei gewählt.
Was prüft die Ärztin oder der Arzt vor einer Rückdatierung?
Im Gespräch fragt die behandelnde Person nach dem Beginn und dem bisherigen Verlauf Ihrer Beschwerden. Erklären Sie möglichst genau, welche Einschränkungen bereits vorlagen und wie sich diese zwischenzeitlich verändert haben. Vorhandene Unterlagen und frühere Arztkontakte können helfen, Ihre zeitlichen Angaben im Gespräch besser einzuordnen. Erfinden Sie keine Einzelheiten, wenn Sie sich an einen Zeitpunkt nicht mehr sicher erinnern.
Für Vertragsärzte regelt § 5 Absatz 3 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie die Rückdatierung nach gewissenhafter Prüfung als eng begrenzte Ausnahme. Der Wortlaut lautet auszugsweise: „ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig“. Diese Regel dient bei unserer privatärztlichen Behandlung als Orientierung für die individuelle ärztliche Entscheidung. Die verlinkte Fassung gilt seit dem 21. Februar 2024 nach der Änderung vom 7. Dezember 2023.
Warum besteht kein Anspruch auf eine rückwirkende Bescheinigung?
Die ärztliche Entscheidung hängt von der Beurteilbarkeit Ihrer Beschwerden und der Plausibilität des geschilderten Verlaufs ab. Eine Angabe im Fragebogen ersetzt diese Prüfung ebenso wenig wie die Buchung oder Zahlung. Nach unseren Vertragsbedingungen bleibt die Entscheidung über Beginn und Dauer bei der behandelnden Ärztin oder dem Arzt. Auch bei einer Rückdatierung umfasst die gesamte Bescheinigung einschließlich der früheren Tage höchstens drei Kalendertage.
Lassen sich frühere Einschränkungen nicht ausreichend beurteilen, kann die Ärztin oder der Arzt eine Rückdatierung ablehnen. Es gibt deshalb keine Zusage, dass jeder gewünschte vergangene Krankheitstag später tatsächlich bescheinigt wird. Melden Sie sich über unser Angebot möglichst am ersten Krankheitstag und schildern Sie Ihre Situation vollständig. Verlängerungen einer bereits ausgestellten Bescheinigung bieten wir per Video auch bei anhaltenden Beschwerden nicht an.
Wie kann eine Rückdatierung nach dem Wochenende konkret aussehen?
Angenommen, Ihre Beschwerden beginnen am Samstag und Sie sprechen am Montag mit einer Ärztin. Sie erläutern dabei, weshalb Ihre Beschwerden bereits seit Samstag die konkrete berufliche Tätigkeit verhindert haben. Kann die Ärztin die frühere Arbeitsunfähigkeit gewissenhaft feststellen, kommt ausnahmsweise eine Rückdatierung auf Samstag infrage. Eine Bescheinigung von Samstag bis Montag umfasst dann insgesamt drei Kalendertage einschließlich des Sonntags.
Das Beispiel ist keine Zusage für Ihren Einzelfall und ersetzt keine persönliche ärztliche Beurteilung. Die drei Tage Rückdatierung und die höchstens drei bescheinigten Kalendertage beschreiben zwei unterschiedliche Grenzen. Sie erhalten dadurch keine zusätzlichen drei Krankheitstage nach dem Gespräch zu den rückwirkend bescheinigten Tagen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit, auch wenn die Videosprechstunde erst später stattfindet.
Was teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit?
Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, sobald Sie Ihre Situation einschätzen können. Diese gesetzliche Pflicht zur Mitteilung folgt aus § 5 Absatz 1 EFZG. Warten Sie mit der Nachricht daher möglichst nicht bis zum Abschluss einer Videosprechstunde. Fragen Sie bei Unsicherheit nach dem vorgesehenen Meldeweg und der zuständigen Ansprechperson im Betrieb.
Trennen Sie dabei Ihre Krankmeldung von dem ärztlichen Nachweis über den bescheinigten Zeitraum. Bei diesem Angebot erhalten Sie nach ärztlicher Feststellung eine PDF für Ihren Arbeitgeber. Sie reichen diese selbst ein; eine elektronische Übermittlung an die Krankenkasse findet hier nicht statt. Diese Angebotsgrenze erläutern unsere Vertragsbedingungen zusammen mit dem Ablauf der privatärztlichen Behandlung.
Prüfen Sie vor dem Versand den Empfänger sowie Namen und Zeitraum auf der Bescheinigung. Bewahren Sie Ihre eigene Kopie und die Bestätigung der Übermittlung an einem geschützten Ort auf. Bei einer Rückfrage können Sie dann die tatsächlich eingereichten Unterlagen leichter wiederfinden und zuordnen.
Welche Grenzen und Kosten hat dieses Angebot?
Unser privatärztliches Angebot richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren mit ausreichend per Video beurteilbaren Beschwerden. Ein persönlicher Kontakt darf nach allgemein anerkannten fachlichen Standards für Ihre Behandlung nicht erforderlich sein. Die Bescheinigung beginnt in der Regel am Tag Ihrer Videosprechstunde nach der ärztlichen Beurteilung. Nach gewissenhafter ärztlicher Prüfung kann der Beginn ausnahmsweise um bis zu drei Tage zurückdatiert werden. Die ärztliche Beurteilung muss auch Ihre Arbeitsunfähigkeit während des früheren Zeitraums nachvollziehbar feststellen können. Ein Anspruch auf Rückdatierung besteht nicht; die Entscheidung trifft die Ärztin oder der Arzt. Die Bescheinigung umfasst weiterhin höchstens drei Kalendertage, einschließlich der gegebenenfalls rückwirkend bescheinigten Tage. Verlängerungen einer bereits ausgestellten Bescheinigung bietet unser Angebot auch nach erneuter Videosprechstunde nicht an. Melden Sie sich deshalb möglichst am ersten Krankheitstag und schildern Sie Ihre Beschwerden wahrheitsgemäß. Weitere Angaben zum Leistungsumfang finden Sie in unseren Bedingungen für die privatärztliche Videosprechstunde.
Vor dem Gespräch werden laut Kostenübersicht 10,72 € als Grundhonorar für die Sprechstunde vorgemerkt. Bei medizinisch erforderlicher, tatsächlich erbrachter visueller Untersuchung beträgt das Honorar 21,44 € zuzüglich anwendbarer Zuschläge. Das Honorar fällt auch dann an, wenn die ärztliche Beurteilung zu keiner Bescheinigung führt. Lesen Sie deshalb vor Ihrer Buchung die vollständigen Preisangaben einschließlich der möglichen Zuschläge aufmerksam durch.
Gesetzlich Versicherte zahlen diese Leistung selbst; für private Erstattung sind die jeweiligen Tarifbedingungen maßgeblich. Die Vertragsbedingungen enthalten dazu keine Zusicherung einer Erstattung oder einer Anerkennung durch den Arbeitgeber. Halten Sie für das Gespräch Ihren Ausweis sowie ein Gerät mit Kamera und Mikrofon bereit. Prüfen Sie Ihre Internetverbindung und wählen Sie einen Ort, an dem Sie ungestört sprechen können.
Wo finden Sie ergänzende Antworten?
Passende Informationen finden Sie auch in diesen Ratgebern zu den nächsten Schritten Ihrer Krankmeldung:
- Ist eine Krankschreibung per Video gültig?
- Welche Pflichten gelten bei der Krankmeldung beim Arbeitgeber?
- Darf der Arbeitgeber eine AU ab dem ersten Tag verlangen?
- Wie erhalten Sie am Wochenende oder Feiertag eine Krankschreibung?
Welche Fragen bleiben häufig offen?
Kann ich vergangene Tage im Fragebogen als Beginn angeben?
Schildern Sie den tatsächlichen Beschwerdebeginn wahrheitsgemäß, auch wenn dieser vor dem Tag des Gesprächs liegt. Unser Angebot ermöglicht ausnahmsweise eine Rückdatierung um bis zu drei Tage nach individueller ärztlicher Prüfung.
Erhalte ich nach jeder Videosprechstunde eine Bescheinigung?
Die Ärztin oder der Arzt entscheidet nach dem Gespräch über eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit. Eine Zusage vor der Untersuchung gibt es bei unserem privatärztlichen Angebot deshalb ausdrücklich nicht.
Wie gelangt die Bescheinigung zu meinem Arbeitgeber?
Sie erhalten die PDF in Ihrem Patientenkonto und legen sie anschließend selbst beim Arbeitgeber vor. Eine eAU und eine Übermittlung an Ihre Krankenkasse sind laut unseren Bedingungen ausgeschlossen.
Was mache ich bei länger anhaltenden Beschwerden?
Wenden Sie sich für die weitere Beurteilung an eine Praxis vor Ort und schildern Sie den Verlauf. Unser Angebot umfasst höchstens drei Kalendertage und bietet keine Verlängerung einer bereits ausgestellten Bescheinigung.
Welche Quellen liegen diesem Artikel zugrunde?
Redaktion Krankschreibung per Video, Drylabs GmbH
Stand: 26. Oktober 2026