Darf der Arbeitgeber eine AU ab dem ersten Tag verlangen?

Kurz beantwortet

Ja, der Arbeitgeber darf nach § 5 Absatz 1 Satz 3 EFZG eine ärztliche Bescheinigung früher verlangen. Das kann auch den ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit betreffen, obwohl sonst die Schwelle von drei Kalendertagen gilt. Klären Sie den für Sie geltenden Nachweisweg möglichst früh und informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich.

Frau im beigen Pullover telefoniert vor einer hellen Wand

Warum gilt die Drei-Tage-Regel nicht ausnahmslos?

§ 5 Absatz 1 EFZG enthält zunächst die allgemeine Schwelle bei mehr als drei Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit. Unmittelbar danach erlaubt das Gesetz dem Arbeitgeber ausdrücklich, die ärztliche Bescheinigung schon früher zu verlangen. Wer allein auf die allgemeine Schwelle schaut, übersieht daher einen wesentlichen Teil derselben gesetzlichen Regelung. Prüfen Sie vor einer Terminplanung, ob für Sie bereits eine frühere Nachweisanforderung gilt.

Schauen Sie dazu in die Informationen, die Ihr Arbeitgeber Ihnen zum Ablauf einer Krankmeldung gegeben hat. Fragen Sie bei Unklarheiten nach, welche Frist und welcher Übermittlungsweg im konkreten Fall erwartet werden. Notieren Sie die Auskunft zusammen mit Datum und zuständiger Ansprechperson für Ihre eigenen Unterlagen. So können Sie das ärztliche Gespräch und die anschließende Übermittlung gezielter vorbereiten.

Was sollten Sie am ersten Krankheitstag zuerst erledigen?

Melden Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer, sobald Ihnen dies möglich ist. Diese unverzügliche Mitteilung verlangt § 5 Absatz 1 EFZG unabhängig von einer früheren ärztlichen Nachweisanforderung. Ergänzen Sie gegebenenfalls, dass Sie sich um die erforderliche Untersuchung und die anschließende Bescheinigung kümmern. Eine solche Nachricht ersetzt den ärztlichen Nachweis nicht, informiert aber bereits über Ihren erwarteten Ausfall.

Organisieren Sie anschließend einen Arztkontakt, der Ihre Beschwerden und die notwendige Untersuchung angemessen berücksichtigen kann. Unser Angebot kommt nur bei Erwachsenen und bei ausreichend per Video beurteilbaren Beschwerden infrage. Aus der Dringlichkeit einer betrieblichen Frist folgt keine Zusage, dass eine Videosprechstunde medizinisch ausreicht. Sagen Sie beim Arztkontakt offen, seit wann Sie Beschwerden haben und welche Tätigkeit Sie aktuell ausüben.

Genügt eine elektronische Meldung oder brauchen Sie eine PDF?

Für gesetzlich Versicherte sieht § 5 Absatz 1a EFZG unter seinen Voraussetzungen eine Erleichterung bei der Vorlage vor. Die rechtzeitige ärztliche Feststellung bleibt dabei ebenso erforderlich wie die eigene Krankmeldung an den Arbeitgeber. Der Absatz enthält außerdem Ausnahmen, darunter Feststellungen durch Ärzte außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Die Art der Behandlung entscheidet daher mit darüber, wie Sie den Nachweis praktisch weitergeben.

Bei unserem privatärztlichen Angebot erhalten Sie nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit eine PDF in Ihrem Patientenkonto. Eine eAU oder Übermittlung an die Krankenkasse ist in diesem Ablauf ausdrücklich nicht vorgesehen. Fragen Sie die zuständige Stelle im Betrieb deshalb rechtzeitig nach dem geeigneten Empfänger für die Datei. Kontrollieren Sie vor dem Versand den Zeitraum, damit Nachfragen wegen einer Verwechslung möglichst vermieden werden.

Was gilt, wenn Sie erst später einen Termin bekommen?

Unser Angebot ermöglicht ausnahmsweise eine Rückdatierung nach ärztlicher Prüfung, garantiert aber keine bestimmte Terminverfügbarkeit. Der Beginn kann ausnahmsweise bis zu drei Tage zurückliegen, wenn die ärztliche Prüfung dies rechtfertigt. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig über ein Terminproblem und klären Sie die weitere Vorgehensweise. Bewahren Sie Ihre eigenen Kontaktversuche auf, ohne daraus eine automatische Befreiung von Nachweispflichten abzuleiten.

In der vertragsärztlichen Versorgung regelt § 5 Absatz 3 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie eine eng begrenzte Ausnahme zur Rückdatierung. Sie setzt gewissenhafte Prüfung voraus und ist in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig. Die Regel zur Rückdatierung dient bei unserer privatärztlichen Behandlung als Orientierung für die individuelle ärztliche Entscheidung. Maßgeblich ist die Richtlinienfassung vom 14. November 2013, geändert am 7. Dezember 2023, gültig seit 21. Februar 2024.

Bei dringenden Beschwerden außerhalb regulärer Sprechzeiten unterstützt der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 bei der Versorgung. Nutzen Sie diesen Weg nach medizinischer Dringlichkeit und schildern Sie Ihre Beschwerden möglichst genau. Eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung über versäumte Fristen lässt sich dagegen nicht durch eine allgemeine Artikelantwort klären. Holen Sie bei einem konkreten Streit Unterstützung ein, die Ihre Unterlagen und den zeitlichen Verlauf berücksichtigt.

Was teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit?

Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, sobald Sie Ihre Situation einschätzen können. Diese gesetzliche Pflicht zur Mitteilung folgt aus § 5 Absatz 1 EFZG. Warten Sie mit der Nachricht daher möglichst nicht bis zum Abschluss einer Videosprechstunde. Fragen Sie bei Unsicherheit nach dem vorgesehenen Meldeweg und der zuständigen Ansprechperson im Betrieb.

Trennen Sie dabei Ihre Krankmeldung von dem ärztlichen Nachweis über den bescheinigten Zeitraum. Bei diesem Angebot erhalten Sie nach ärztlicher Feststellung eine PDF für Ihren Arbeitgeber. Sie reichen diese selbst ein; eine elektronische Übermittlung an die Krankenkasse findet hier nicht statt. Diese Angebotsgrenze erläutern unsere Vertragsbedingungen zusammen mit dem Ablauf der privatärztlichen Behandlung.

Prüfen Sie vor dem Versand den Empfänger sowie Namen und Zeitraum auf der Bescheinigung. Bewahren Sie Ihre eigene Kopie und die Bestätigung der Übermittlung an einem geschützten Ort auf. Bei einer Rückfrage können Sie dann die tatsächlich eingereichten Unterlagen leichter wiederfinden und zuordnen.

Welche Grenzen und Kosten hat dieses Angebot?

Unser privatärztliches Angebot richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren mit ausreichend per Video beurteilbaren Beschwerden. Ein persönlicher Kontakt darf nach allgemein anerkannten fachlichen Standards für Ihre Behandlung nicht erforderlich sein. Die Bescheinigung beginnt in der Regel am Tag Ihrer Videosprechstunde nach der ärztlichen Beurteilung. Nach gewissenhafter ärztlicher Prüfung kann der Beginn ausnahmsweise um bis zu drei Tage zurückdatiert werden. Die ärztliche Beurteilung muss auch Ihre Arbeitsunfähigkeit während des früheren Zeitraums nachvollziehbar feststellen können. Ein Anspruch auf Rückdatierung besteht nicht; die Entscheidung trifft die Ärztin oder der Arzt. Die Bescheinigung umfasst weiterhin höchstens drei Kalendertage, einschließlich der gegebenenfalls rückwirkend bescheinigten Tage. Verlängerungen einer bereits ausgestellten Bescheinigung bietet unser Angebot auch nach erneuter Videosprechstunde nicht an. Melden Sie sich deshalb möglichst am ersten Krankheitstag und schildern Sie Ihre Beschwerden wahrheitsgemäß. Weitere Angaben zum Leistungsumfang finden Sie in unseren Bedingungen für die privatärztliche Videosprechstunde.

Vor dem Gespräch werden laut Kostenübersicht 10,72 € als Grundhonorar für die Sprechstunde vorgemerkt. Bei medizinisch erforderlicher, tatsächlich erbrachter visueller Untersuchung beträgt das Honorar 21,44 € zuzüglich anwendbarer Zuschläge. Das Honorar fällt auch dann an, wenn die ärztliche Beurteilung zu keiner Bescheinigung führt. Lesen Sie deshalb vor Ihrer Buchung die vollständigen Preisangaben einschließlich der möglichen Zuschläge aufmerksam durch.

Gesetzlich Versicherte zahlen diese Leistung selbst; für private Erstattung sind die jeweiligen Tarifbedingungen maßgeblich. Die Vertragsbedingungen enthalten dazu keine Zusicherung einer Erstattung oder einer Anerkennung durch den Arbeitgeber. Halten Sie für das Gespräch Ihren Ausweis sowie ein Gerät mit Kamera und Mikrofon bereit. Prüfen Sie Ihre Internetverbindung und wählen Sie einen Ort, an dem Sie ungestört sprechen können.

Wo finden Sie ergänzende Antworten?

Passende Informationen finden Sie auch in diesen Ratgebern zu den nächsten Schritten Ihrer Krankmeldung:

Welche Fragen bleiben häufig offen?

Bedeutet die frühere Pflicht eine sichere Bescheinigung?

Die Nachweisanforderung Ihres Arbeitgebers ersetzt keine ärztliche Untersuchung und keine medizinische Beurteilung Ihrer Arbeitsfähigkeit. Bei unserem Angebot entscheidet die behandelnde Person unabhängig über eine mögliche Bescheinigung.

Erhalte ich nach jeder Videosprechstunde eine Bescheinigung?

Die Ärztin oder der Arzt entscheidet nach dem Gespräch über eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit. Eine Zusage vor der Untersuchung gibt es bei unserem privatärztlichen Angebot deshalb ausdrücklich nicht.

Wie gelangt die Bescheinigung zu meinem Arbeitgeber?

Sie erhalten die PDF in Ihrem Patientenkonto und legen sie anschließend selbst beim Arbeitgeber vor. Eine eAU und eine Übermittlung an Ihre Krankenkasse sind laut unseren Bedingungen ausgeschlossen.

Was mache ich bei länger anhaltenden Beschwerden?

Wenden Sie sich für die weitere Beurteilung an eine Praxis vor Ort und schildern Sie den Verlauf. Unser Angebot umfasst höchstens drei Kalendertage und bietet keine Verlängerung einer bereits ausgestellten Bescheinigung.

Welche Quellen liegen diesem Artikel zugrunde?

Redaktion Krankschreibung per Video, Drylabs GmbH

Stand: 26. Oktober 2026

Ihr nächster Schritt: das Videogespräch

Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob Video ausreicht und eine Bescheinigung medizinisch begründet ist.

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