Was kostet eine privatärztliche Krankschreibung per Video?

Kurz beantwortet

Das Grundhonorar für die privatärztliche Sprechstunde beträgt laut unserer Kostenübersicht zunächst 10,72 €. Bei erforderlicher, tatsächlich erbrachter visueller Untersuchung beträgt das Honorar 21,44 € vor möglichen zeitabhängigen Zuschlägen. Je nach tatsächlichem Beginn der Videosprechstunde können die in den Bedingungen genannten Zuschläge hinzukommen. Sie bezahlen die ärztliche Sprechstunde auch dann, wenn keine Arbeitsunfähigkeit festgestellt und keine Bescheinigung ausgestellt wird.

Frau macht sich neben einem Laptop Notizen an einem Holztisch

Wofür fällt das Honorar bei diesem Angebot an?

Sie buchen eine privatärztliche Sprechstunde, in der eine Ärztin oder ein Arzt Ihre Beschwerden beurteilt. Nach unseren Bedingungen entsteht das Honorar auch dann, wenn die Beurteilung ohne Bescheinigung endet. Der Behandlungsvertrag verbindet allgemein Behandlung und vereinbarte Vergütung, soweit kein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist. Dies beschreibt § 630a Absatz 1 BGB als grundlegende Pflichten innerhalb eines Behandlungsvertrags.

Das Grundhonorar von 10,72 € wird laut Angebot vorab vorgemerkt und der GOÄ-Nummer 1 mit Faktor 2,3 zugeordnet. Bei erforderlicher, tatsächlich erbrachter visueller Untersuchung analog Nummer 5 beträgt das Honorar insgesamt 21,44 €. Prüfen Sie diese Unterscheidung vor der Buchung, damit Sie die Vormerkung nicht mit jeder möglichen Gesamtsumme verwechseln. Die ärztliche Entscheidung über eine Bescheinigung bleibt unabhängig davon, welchen Betrag Sie für das Gespräch bezahlen.

Welche zusätzlichen Beträge können zeitabhängig anfallen?

Die folgenden Werte stammen ausschließlich aus den Vertragsbedingungen und beschreiben die angebotenen zeitabhängigen Zuschläge. Maßgeblich ist dort der tatsächliche Gesprächsbeginn, während ein bei Reservierung angezeigter Zuschlag zunächst eine Schätzung ist. Vergleichen Sie deshalb bei Rückfragen den erfassten Beginn mit den einzelnen Positionen auf Ihrer Rechnung. Aus den Preisangaben lässt sich keine Zusage bestimmter Öffnungszeiten oder einer jederzeitigen ärztlichen Verfügbarkeit ableiten.

Zeitpunkt laut AngebotZuschlag
20 bis 22 Uhr sowie 6 bis 8 Uhr außerhalb der SprechstundeB: 10,49 €
22 bis 6 UhrC: 18,65 €
Samstage, Sonntage und Feiertage, samstags außerhalb der SprechstundeD: 12,82 €
Samstag innerhalb der SprechstundeD: 6,41 €

Nach den Bedingungen kommt nachts zum Zuschlag D gegebenenfalls zusätzlich der passende Zuschlag B oder C hinzu. Die endgültige Rechnung berücksichtigt die tatsächlich erbrachten Leistungen und die nach GOÄ anwendbaren Zuschläge. Zuschlag B setzt eine Leistung außerhalb der Sprechstunde voraus; B und C schließen sich gegenseitig aus. Lesen Sie vor der Buchung die konkreten Preisangaben und bewahren Sie Ihre Buchungsinformation für Rückfragen auf. Fragen Sie bei Unklarheiten nach dem zugrunde gelegten Zeitpunkt und der zugehörigen Abrechnungsposition.

Wann wird eine Vormerkung abgebucht oder aufgehoben?

Die Startseite unterscheidet zwischen der Reservierung bei der Buchung und der Abbuchung des tatsächlich angefallenen Betrags nach der Sprechstunde. Abgerechnet werden die tatsächlich erbrachten ärztlichen Leistungen unter Berücksichtigung der jeweils anwendbaren Zuschläge. Kommt keine Sprechstunde zustande, wird die Reservierung nach den Bedingungen wieder aufgehoben. Diese Angaben beschreiben den angebotenen Zahlungsvorgang und ersetzen nicht die Kontrolle Ihrer tatsächlich erhaltenen Rechnung.

Für eine Stornierung bis zu 24 Stunden vor dem Termin sehen die Bedingungen eine vollständige Erstattung vor. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen richten sich mögliche Zahlungsansprüche nach den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen. Eine pauschale Ausfallgebühr wird nicht vereinbart; gesetzlich anzurechnende Ersparnisse und anderweitige Einnahmen werden berücksichtigt. Prüfen Sie den passenden Abschnitt deshalb gesondert, wenn Sie einen bereits vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können. Dokumentieren Sie Ihre Stornierung so, dass Zeitpunkt und betroffener Termin bei einer Rückfrage nachvollziehbar bleiben.

Welche Angaben helfen Ihnen beim Prüfen der Rechnung?

§ 12 Absatz 2 GOÄ nennt insbesondere Leistungsdatum, Nummer, Bezeichnung, Betrag und Steigerungssatz als notwendige Rechnungsangaben. Die Vergütung wird nach Absatz 1 fällig, wenn eine der Verordnung entsprechende Rechnung erteilt wurde. Bewahren Sie die erhaltene Rechnung daher zusammen mit Ihren Buchungsinformationen auf und vergleichen Sie die Angaben. Fragen Sie bei einer unklaren Position nach, statt allein aus dem vorgemerkten Betrag auf die Endsumme zu schließen.

Gesetzlich Versicherte zahlen laut unseren Bedingungen selbst; eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen erfolgt hier nicht. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können die Rechnung einreichen, wobei eine Erstattung von den jeweiligen Tarifbedingungen abhängt. Klären Sie diese Frage bei Bedarf mit Ihrer Versicherung und geben Sie den privatärztlichen Leistungsumfang korrekt an. Eine allgemeine Kostenübersicht kann keine verbindliche Zusage darüber machen, welchen Betrag Ihr individueller Tarif später übernimmt.

Rechnung und Arbeitgeberbescheinigung erfüllen unterschiedliche Zwecke und sollten beim Weiterleiten sorgfältig auseinandergehalten werden. Wählen Sie im Patientenkonto gezielt das Dokument aus, das für den jeweiligen Empfänger vorgesehen ist. Prüfen Sie vor dem Versand, ob Dateiname und Inhalt zu Ihrem konkreten Anliegen passen. Bei Abrechnungsfragen hilft der Kontakt zur zuständigen Stelle anhand der tatsächlichen Rechnung und der Buchungsdaten.

Was teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit?

Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, sobald Sie Ihre Situation einschätzen können. Diese gesetzliche Pflicht zur Mitteilung folgt aus § 5 Absatz 1 EFZG. Warten Sie mit der Nachricht daher möglichst nicht bis zum Abschluss einer Videosprechstunde. Fragen Sie bei Unsicherheit nach dem vorgesehenen Meldeweg und der zuständigen Ansprechperson im Betrieb.

Trennen Sie dabei Ihre Krankmeldung von dem ärztlichen Nachweis über den bescheinigten Zeitraum. Bei diesem Angebot erhalten Sie nach ärztlicher Feststellung eine PDF für Ihren Arbeitgeber. Sie reichen diese selbst ein; eine elektronische Übermittlung an die Krankenkasse findet hier nicht statt. Diese Angebotsgrenze erläutern unsere Vertragsbedingungen zusammen mit dem Ablauf der privatärztlichen Behandlung.

Prüfen Sie vor dem Versand den Empfänger sowie Namen und Zeitraum auf der Bescheinigung. Bewahren Sie Ihre eigene Kopie und die Bestätigung der Übermittlung an einem geschützten Ort auf. Bei einer Rückfrage können Sie dann die tatsächlich eingereichten Unterlagen leichter wiederfinden und zuordnen.

Welche Grenzen und Kosten hat dieses Angebot?

Unser privatärztliches Angebot richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren mit ausreichend per Video beurteilbaren Beschwerden. Ein persönlicher Kontakt darf nach allgemein anerkannten fachlichen Standards für Ihre Behandlung nicht erforderlich sein. Die Bescheinigung beginnt in der Regel am Tag Ihrer Videosprechstunde nach der ärztlichen Beurteilung. Nach gewissenhafter ärztlicher Prüfung kann der Beginn ausnahmsweise um bis zu drei Tage zurückdatiert werden. Die ärztliche Beurteilung muss auch Ihre Arbeitsunfähigkeit während des früheren Zeitraums nachvollziehbar feststellen können. Ein Anspruch auf Rückdatierung besteht nicht; die Entscheidung trifft die Ärztin oder der Arzt. Die Bescheinigung umfasst weiterhin höchstens drei Kalendertage, einschließlich der gegebenenfalls rückwirkend bescheinigten Tage. Verlängerungen einer bereits ausgestellten Bescheinigung bietet unser Angebot auch nach erneuter Videosprechstunde nicht an. Melden Sie sich deshalb möglichst am ersten Krankheitstag und schildern Sie Ihre Beschwerden wahrheitsgemäß. Weitere Angaben zum Leistungsumfang finden Sie in unseren Bedingungen für die privatärztliche Videosprechstunde.

Vor dem Gespräch werden laut Kostenübersicht 10,72 € als Grundhonorar für die Sprechstunde vorgemerkt. Bei medizinisch erforderlicher, tatsächlich erbrachter visueller Untersuchung beträgt das Honorar 21,44 € zuzüglich anwendbarer Zuschläge. Das Honorar fällt auch dann an, wenn die ärztliche Beurteilung zu keiner Bescheinigung führt. Lesen Sie deshalb vor Ihrer Buchung die vollständigen Preisangaben einschließlich der möglichen Zuschläge aufmerksam durch.

Gesetzlich Versicherte zahlen diese Leistung selbst; für private Erstattung sind die jeweiligen Tarifbedingungen maßgeblich. Die Vertragsbedingungen enthalten dazu keine Zusicherung einer Erstattung oder einer Anerkennung durch den Arbeitgeber. Halten Sie für das Gespräch Ihren Ausweis sowie ein Gerät mit Kamera und Mikrofon bereit. Prüfen Sie Ihre Internetverbindung und wählen Sie einen Ort, an dem Sie ungestört sprechen können.

Wo finden Sie ergänzende Antworten?

Passende Informationen finden Sie auch in diesen Ratgebern zu den nächsten Schritten Ihrer Krankmeldung:

Welche Fragen bleiben häufig offen?

Kaufe ich mit dem Honorar eine sichere Krankschreibung?

Das Honorar bezahlt laut Bedingungen die ärztliche Sprechstunde und fällt auch ohne Ausstellung einer Bescheinigung an. Eine Arbeitsunfähigkeit stellt die behandelnde Person erst nach der eigenen medizinischen Beurteilung fest.

Erhalte ich nach jeder Videosprechstunde eine Bescheinigung?

Die Ärztin oder der Arzt entscheidet nach dem Gespräch über eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit. Eine Zusage vor der Untersuchung gibt es bei unserem privatärztlichen Angebot deshalb ausdrücklich nicht.

Wie gelangt die Bescheinigung zu meinem Arbeitgeber?

Sie erhalten die PDF in Ihrem Patientenkonto und legen sie anschließend selbst beim Arbeitgeber vor. Eine eAU und eine Übermittlung an Ihre Krankenkasse sind laut unseren Bedingungen ausgeschlossen.

Was mache ich bei länger anhaltenden Beschwerden?

Wenden Sie sich für die weitere Beurteilung an eine Praxis vor Ort und schildern Sie den Verlauf. Unser Angebot umfasst höchstens drei Kalendertage und bietet keine Verlängerung einer bereits ausgestellten Bescheinigung.

Welche Quellen liegen diesem Artikel zugrunde?

Redaktion Krankschreibung per Video, Drylabs GmbH

Stand: 26. Oktober 2026

Ihr nächster Schritt: das Videogespräch

Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob Video ausreicht und eine Bescheinigung medizinisch begründet ist.

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