Wann ist eine Krankschreibung bei Migräne oder Kopfschmerzen möglich?

Kurz beantwortet

Bei Migräne oder Kopfschmerzen hängt eine Krankschreibung von Ihren Beschwerden und Ihrer konkreten Arbeit ab. Die Ärztin oder der Arzt prüft im Gespräch, ob die Beurteilung per Video ausreicht. Unser Angebot umfasst höchstens drei Kalendertage und ersetzt bei dringenden Warnzeichen keine unmittelbare medizinische Versorgung.

Frau sitzt auf einem Bett und hält eine Hand an ihre Stirn

Wie beschreiben Sie Kopfschmerzen möglichst genau?

Das Gesundheitsportal des Bundes beschreibt Migräne häufig als einseitigen, pochenden oder pulsierenden Kopfschmerz. Begleitend können Übelkeit, Erbrechen sowie eine besondere Empfindlichkeit gegenüber Licht oder Geräuschen auftreten. Diese allgemeine Beschreibung reicht allein nicht aus, um bei Ihnen eine Migräne sicher festzustellen. Beschreiben Sie im Gespräch deshalb zunächst die eigenen Beschwerden, bevor Sie eine mögliche Erklärung dafür nennen.

Notieren Sie den Beginn, den Ort der Schmerzen und Veränderungen seit dem ersten Auftreten. Vergleichen Sie den aktuellen Verlauf mit früheren Beschwerden, soweit Ihnen solche Erfahrungen tatsächlich bekannt sind. Sagen Sie ausdrücklich, wenn dieser Kopfschmerz für Sie neu ist oder sich ungewohnt anfühlt. Erwähnen Sie auch bereits erfolgte Untersuchungen und halten Sie vorhandene Informationen dazu für Rückfragen bereit.

Beschreiben Sie die Einschränkungen anhand konkreter Situationen, beispielsweise beim Lesen oder während eines längeren Gesprächs. Trennen Sie dabei die Stärke des Schmerzes von zusätzlichen Beschwerden, die Sie ebenfalls wahrnehmen. Wenn Ihnen eine zeitliche Angabe schwerfällt, geben Sie einen ungefähren Zeitraum an und kennzeichnen Sie diesen. Die Vorbereitung dient einer nachvollziehbaren Schilderung und ersetzt keine ärztliche Entscheidung über Ursache und weiteres Vorgehen.

Welche beruflichen Anforderungen sollten Sie ansprechen?

Für die vertragsärztliche Versorgung bezieht § 2 Absatz 1 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ein. Die Beurteilung berücksichtigt, ob Krankheit die Ausübung verhindert oder eine Verschlimmerung durch die Arbeit droht. Nennen Sie deshalb die Tätigkeiten, die an Ihrem Arbeitsplatz tatsächlich anstehen und aktuell Schwierigkeiten verursachen. Gehen Sie beispielsweise auf Bildschirmarbeit, wechselnde Gesprächssituationen oder Aufgaben mit hoher Aufmerksamkeit ein.

Beschreiben Sie nicht nur, dass Sie sich schlecht fühlen, sondern welche konkrete Aufgabe Ihnen gerade schwerfällt. Nennen Sie auch, ob Sie bereits versucht haben zu arbeiten und welche Schwierigkeiten dabei auftraten. Daraus soll kein Selbsttest entstehen, bei dem Sie sich trotz Beschwerden zu einer Belastung zwingen. Verwenden Sie ausschließlich Beobachtungen, die Sie ohnehin gemacht haben und im Gespräch sinnvoll mitteilen können.

Die Richtlinie stammt vom 14. November 2013 und gilt seit 21. Februar 2024 mit Änderung vom 7. Dezember 2023. Ihr Anwendungsbereich ist die vertragsärztliche Versorgung; unser Angebot ist dagegen eine privatärztliche Videosprechstunde. Die behandelnde Person entscheidet hier über eine mögliche Bescheinigung innerhalb des begrenzten angebotenen Zeitraums. Ein bekanntes Beschwerdebild begründet deshalb keine automatische Zusage einer Krankschreibung vor dem persönlichen Gespräch.

Was sollten Sie vor dem Gesprächsende klären?

Fragen Sie nach, ob Ihre Beschwerden per Video ausreichend beurteilt werden konnten oder weitere Untersuchungen nötig erscheinen. Lassen Sie sich erläutern, an wen Sie sich bei anhaltenden oder veränderten Beschwerden wenden sollen. Notieren Sie die Antwort möglichst konkret, damit Sie später den empfohlenen nächsten Schritt nachvollziehen können. Wenn Sie während des Gesprächs Informationen nicht aufnehmen konnten, bitten Sie unmittelbar um eine erneute Erklärung.

Unser Leistungsumfang schließt Verlängerungen aus und begrenzt eine Bescheinigung auf höchstens drei Kalendertage. Planen Sie bei einem länger anhaltenden Verlauf deshalb rechtzeitig eine erneute Untersuchung in einer Praxis vor Ort. Bringen Sie dort die Angaben zum bisherigen Verlauf und gegebenenfalls die schon ausgestellte Bescheinigung mit. Eine frühere Einschätzung erklärt den bisherigen Stand und ersetzt keine neue Beurteilung bei veränderten Beschwerden.

Wählen Sie für Ihre eigene Vorbereitung einen Ort, an dem Sie ungestört mit der ärztlichen Person sprechen können. Halten Sie wichtige Unterlagen in Reichweite, damit Sie während des Gesprächs möglichst wenig suchen müssen. Sagen Sie offen, wenn Ihnen Bildschirm, Gespräch oder Konzentration gerade besondere Schwierigkeiten bereiten. Solche Rückmeldungen gehören zur Schilderung Ihrer aktuellen Situation und helfen, den Gesprächsablauf entsprechend anzupassen.

Wann Sie nicht auf die Videosprechstunde warten sollten

Akute, anhaltende stärkste Schmerzen und erhebliche Bewusstseinstrübung nennt 116117 als Beispiele für den Notruf unter 112. Warten Sie in einer solchen Situation deshalb nicht auf einen bereits vereinbarten oder noch gesuchten Videotermin. Für dringende, nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb regulärer Sprechzeiten erhalten Sie beim Bereitschaftsdienst unter 116117 Unterstützung.

Was teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit?

Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, sobald Sie Ihre Situation einschätzen können. Diese gesetzliche Pflicht zur Mitteilung folgt aus § 5 Absatz 1 EFZG. Warten Sie mit der Nachricht daher möglichst nicht bis zum Abschluss einer Videosprechstunde. Fragen Sie bei Unsicherheit nach dem vorgesehenen Meldeweg und der zuständigen Ansprechperson im Betrieb.

Trennen Sie dabei Ihre Krankmeldung von dem ärztlichen Nachweis über den bescheinigten Zeitraum. Bei diesem Angebot erhalten Sie nach ärztlicher Feststellung eine PDF für Ihren Arbeitgeber. Sie reichen diese selbst ein; eine elektronische Übermittlung an die Krankenkasse findet hier nicht statt. Diese Angebotsgrenze erläutern unsere Vertragsbedingungen zusammen mit dem Ablauf der privatärztlichen Behandlung.

Prüfen Sie vor dem Versand den Empfänger sowie Namen und Zeitraum auf der Bescheinigung. Bewahren Sie Ihre eigene Kopie und die Bestätigung der Übermittlung an einem geschützten Ort auf. Bei einer Rückfrage können Sie dann die tatsächlich eingereichten Unterlagen leichter wiederfinden und zuordnen.

Welche Grenzen und Kosten hat dieses Angebot?

Unser privatärztliches Angebot richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren mit ausreichend per Video beurteilbaren Beschwerden. Ein persönlicher Kontakt darf nach allgemein anerkannten fachlichen Standards für Ihre Behandlung nicht erforderlich sein. Die Bescheinigung beginnt in der Regel am Tag Ihrer Videosprechstunde nach der ärztlichen Beurteilung. Nach gewissenhafter ärztlicher Prüfung kann der Beginn ausnahmsweise um bis zu drei Tage zurückdatiert werden. Die ärztliche Beurteilung muss auch Ihre Arbeitsunfähigkeit während des früheren Zeitraums nachvollziehbar feststellen können. Ein Anspruch auf Rückdatierung besteht nicht; die Entscheidung trifft die Ärztin oder der Arzt. Die Bescheinigung umfasst weiterhin höchstens drei Kalendertage, einschließlich der gegebenenfalls rückwirkend bescheinigten Tage. Verlängerungen einer bereits ausgestellten Bescheinigung bietet unser Angebot auch nach erneuter Videosprechstunde nicht an. Melden Sie sich deshalb möglichst am ersten Krankheitstag und schildern Sie Ihre Beschwerden wahrheitsgemäß. Weitere Angaben zum Leistungsumfang finden Sie in unseren Bedingungen für die privatärztliche Videosprechstunde.

Vor dem Gespräch werden laut Kostenübersicht 10,72 € als Grundhonorar für die Sprechstunde vorgemerkt. Bei medizinisch erforderlicher, tatsächlich erbrachter visueller Untersuchung beträgt das Honorar 21,44 € zuzüglich anwendbarer Zuschläge. Das Honorar fällt auch dann an, wenn die ärztliche Beurteilung zu keiner Bescheinigung führt. Lesen Sie deshalb vor Ihrer Buchung die vollständigen Preisangaben einschließlich der möglichen Zuschläge aufmerksam durch.

Gesetzlich Versicherte zahlen diese Leistung selbst; für private Erstattung sind die jeweiligen Tarifbedingungen maßgeblich. Die Vertragsbedingungen enthalten dazu keine Zusicherung einer Erstattung oder einer Anerkennung durch den Arbeitgeber. Halten Sie für das Gespräch Ihren Ausweis sowie ein Gerät mit Kamera und Mikrofon bereit. Prüfen Sie Ihre Internetverbindung und wählen Sie einen Ort, an dem Sie ungestört sprechen können.

Wo finden Sie ergänzende Antworten?

Passende Informationen finden Sie auch in diesen Ratgebern zu den nächsten Schritten Ihrer Krankmeldung:

Welche Fragen bleiben häufig offen?

Kann eine bekannte Migräne ohne Gespräch bescheinigt werden?

Bei unserem Angebot bildet die ärztliche Videosprechstunde die Grundlage jeder möglichen Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit. Beschreiben Sie auch bei bekannten Beschwerden den aktuellen Verlauf und die derzeitigen Einschränkungen im Arbeitsalltag.

Erhalte ich nach jeder Videosprechstunde eine Bescheinigung?

Die Ärztin oder der Arzt entscheidet nach dem Gespräch über eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit. Eine Zusage vor der Untersuchung gibt es bei unserem privatärztlichen Angebot deshalb ausdrücklich nicht.

Wie gelangt die Bescheinigung zu meinem Arbeitgeber?

Sie erhalten die PDF in Ihrem Patientenkonto und legen sie anschließend selbst beim Arbeitgeber vor. Eine eAU und eine Übermittlung an Ihre Krankenkasse sind laut unseren Bedingungen ausgeschlossen.

Was mache ich bei länger anhaltenden Beschwerden?

Wenden Sie sich für die weitere Beurteilung an eine Praxis vor Ort und schildern Sie den Verlauf. Unser Angebot umfasst höchstens drei Kalendertage und bietet keine Verlängerung einer bereits ausgestellten Bescheinigung.

Welche Quellen liegen diesem Artikel zugrunde?

Redaktion Krankschreibung per Video, Drylabs GmbH

Stand: 26. Oktober 2026

Ihr nächster Schritt: das Videogespräch

Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob Video ausreicht und eine Bescheinigung medizinisch begründet ist.

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