Wann ist eine Krankschreibung bei Rückenschmerzen möglich?

Kurz beantwortet

Bei Rückenschmerzen beurteilt die Ärztin oder der Arzt Ihre Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer konkreten Tätigkeit. Unser Angebot ermöglicht eine Bescheinigung nur, wenn sich die Arbeitsunfähigkeit ausreichend per Video feststellen lässt. Der Leistungsumfang beträgt höchstens drei Kalendertage; erforderliche Untersuchungen vor Ort können durch dieses Angebot nicht ersetzt werden.

Mann steht neben einem Sessel und hält eine Hand an seinen unteren Rücken

Was sollten Sie über Ihre Rückenschmerzen berichten?

Das Gesundheitsportal des Bundes beschreibt Rückenschmerzen häufig zusammen mit Muskelverspannungen und eingeschränkter Beweglichkeit. Beschwerden können plötzlich beginnen und gelegentlich in ein Bein oder in beide Beine ausstrahlen. Aus dieser allgemeinen Beschreibung lässt sich die Ursache Ihrer eigenen Schmerzen jedoch nicht sicher ableiten. Beginnen Sie Ihre Schilderung deshalb mit dem Ort des Schmerzes und dem ungefähren Zeitpunkt seines Beginns.

Beschreiben Sie anschließend, ob die Schmerzen in Ruhe auftreten oder mit bestimmten alltäglichen Bewegungen zusammenhängen. Nennen Sie Veränderungen seit dem Beginn und berichten Sie über mögliche Ausstrahlungen oder weitere Auffälligkeiten. Wenn eine Verletzung oder ein Unfall vorausging, gehört diese Information an den Anfang Ihrer Schilderung. Halten Sie außerdem Angaben zu früheren Untersuchungen bereit, ohne aus früheren Befunden automatisch auf die aktuelle Ursache zu schließen.

Vermeiden Sie für die Vorbereitung Bewegungen, die Sie allein zur Demonstration Ihrer Beschwerden erzwingen würden. Erklären Sie stattdessen, welche Einschränkungen Ihnen im normalen Tagesablauf bereits aufgefallen sind. Fragen Sie während des Gesprächs nach, falls eine Anweisung unklar ist oder für Sie schwer umsetzbar erscheint. Eine sorgfältige Beurteilung muss nach den Hinweisen der Bundesärztekammer die Besonderheiten der Fernbehandlung berücksichtigen.

Warum kommt es auf die tatsächlichen Aufgaben im Beruf an?

§ 2 Absatz 1 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie beschreibt Arbeitsunfähigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung bezogen auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Entscheidend sind krankheitsbedingte Einschränkungen oder eine mögliche Verschlimmerung durch die weitere Ausübung dieser Arbeit. Nennen Sie deshalb konkrete Belastungen wie längeres Sitzen, häufiges Bücken oder das Tragen von Gegenständen. Erläutern Sie, welche dieser Aufgaben heute vorgesehen wären und welche Schwierigkeiten Sie dabei bereits wahrgenommen haben.

Eine Berufsbezeichnung allein beschreibt die körperlichen Anforderungen verschiedener Arbeitsplätze oft nur sehr unvollständig. Wer im gleichen Beruf arbeitet, kann je nach Aufgabe ganz unterschiedliche Bewegungen und Haltungen benötigen. Nutzen Sie deshalb Beispiele aus Ihrem eigenen Arbeitstag und erklären Sie den üblichen Ablauf. Gehen Sie auch auf mögliche Wechsel zwischen einzelnen Aufgaben ein, wenn diese für Ihre Situation wichtig sind.

Die Richtlinie gilt seit 21. Februar 2024 in der am 7. Dezember 2023 geänderten Fassung vom 14. November 2013. Unser privatärztliches Angebot hat einen eigenen Umfang und begrenzt Bescheinigungen auf höchstens drei Kalendertage. Die tatsächliche Dauer entscheidet die behandelnde Person anhand der individuellen Beurteilung im Gespräch. Eine pauschale Aussage über eine immer passende Anzahl von Tagen wäre deshalb für Ihre persönliche Situation ungeeignet.

Was klären Sie für die Versorgung nach dem Videogespräch?

Fragen Sie vor Gesprächsende, ob zusätzliche Untersuchungen vor Ort für die weitere Einschätzung notwendig erscheinen. Besprechen Sie auch, wie Sie bei unverändertem Verlauf oder bei neu auftretenden Beschwerden vorgehen sollen. Notieren Sie die empfohlene Anlaufstelle und halten Sie vorhandene Unterlagen für einen späteren Termin bereit. Wenn eine Information unklar bleibt, bitten Sie um eine Erklärung in Worten, die Sie selbst sicher verstehen.

Das Gesundheitsportal des Bundes beschreibt, dass viele Rückenschmerzen innerhalb einiger Tage oder Wochen wieder abklingen. Daraus folgt weder eine sichere Prognose für Ihre Beschwerden noch eine feste Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Beobachten Sie den eigenen Verlauf und holen Sie bei Veränderungen erneut ärztlichen Rat ein. Unser Angebot sieht keine Verlängerung vor, auch wenn die Beschwerden nach drei Kalendertagen noch fortbestehen.

Trennen Sie für Ihre Unterlagen medizinische Fragen von organisatorischen Aufgaben rund um die Bescheinigung. Notieren Sie einerseits den Beschwerdeverlauf und andererseits, wann Sie den Arbeitgeber über Ihren Ausfall informiert haben. So können Sie beim nächsten Arztkontakt die wichtigen Angaben zum Verlauf leichter wiederfinden. Prüfen Sie zugleich den bescheinigten Zeitraum, wenn Sie die weitere Untersuchung und eine mögliche Fortdauer planen.

Wann Sie nicht auf die Videosprechstunde warten sollten

Nach Unfällen mit Verdacht auf schwere Verletzungen oder bei anhaltenden stärksten Schmerzen nennt 116117 den Notruf 112. Warten Sie in solchen Situationen nicht auf eine digitale Bescheinigung oder einen später verfügbaren Videotermin. Für dringende, nicht lebensbedrohliche akute Rückenschmerzen außerhalb regulärer Sprechzeiten hilft der Bereitschaftsdienst unter 116117 weiter.

Was teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit?

Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, sobald Sie Ihre Situation einschätzen können. Diese gesetzliche Pflicht zur Mitteilung folgt aus § 5 Absatz 1 EFZG. Warten Sie mit der Nachricht daher möglichst nicht bis zum Abschluss einer Videosprechstunde. Fragen Sie bei Unsicherheit nach dem vorgesehenen Meldeweg und der zuständigen Ansprechperson im Betrieb.

Trennen Sie dabei Ihre Krankmeldung von dem ärztlichen Nachweis über den bescheinigten Zeitraum. Bei diesem Angebot erhalten Sie nach ärztlicher Feststellung eine PDF für Ihren Arbeitgeber. Sie reichen diese selbst ein; eine elektronische Übermittlung an die Krankenkasse findet hier nicht statt. Diese Angebotsgrenze erläutern unsere Vertragsbedingungen zusammen mit dem Ablauf der privatärztlichen Behandlung.

Prüfen Sie vor dem Versand den Empfänger sowie Namen und Zeitraum auf der Bescheinigung. Bewahren Sie Ihre eigene Kopie und die Bestätigung der Übermittlung an einem geschützten Ort auf. Bei einer Rückfrage können Sie dann die tatsächlich eingereichten Unterlagen leichter wiederfinden und zuordnen.

Welche Grenzen und Kosten hat dieses Angebot?

Unser privatärztliches Angebot richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren mit ausreichend per Video beurteilbaren Beschwerden. Ein persönlicher Kontakt darf nach allgemein anerkannten fachlichen Standards für Ihre Behandlung nicht erforderlich sein. Die Bescheinigung beginnt in der Regel am Tag Ihrer Videosprechstunde nach der ärztlichen Beurteilung. Nach gewissenhafter ärztlicher Prüfung kann der Beginn ausnahmsweise um bis zu drei Tage zurückdatiert werden. Die ärztliche Beurteilung muss auch Ihre Arbeitsunfähigkeit während des früheren Zeitraums nachvollziehbar feststellen können. Ein Anspruch auf Rückdatierung besteht nicht; die Entscheidung trifft die Ärztin oder der Arzt. Die Bescheinigung umfasst weiterhin höchstens drei Kalendertage, einschließlich der gegebenenfalls rückwirkend bescheinigten Tage. Verlängerungen einer bereits ausgestellten Bescheinigung bietet unser Angebot auch nach erneuter Videosprechstunde nicht an. Melden Sie sich deshalb möglichst am ersten Krankheitstag und schildern Sie Ihre Beschwerden wahrheitsgemäß. Weitere Angaben zum Leistungsumfang finden Sie in unseren Bedingungen für die privatärztliche Videosprechstunde.

Vor dem Gespräch werden laut Kostenübersicht 10,72 € als Grundhonorar für die Sprechstunde vorgemerkt. Bei medizinisch erforderlicher, tatsächlich erbrachter visueller Untersuchung beträgt das Honorar 21,44 € zuzüglich anwendbarer Zuschläge. Das Honorar fällt auch dann an, wenn die ärztliche Beurteilung zu keiner Bescheinigung führt. Lesen Sie deshalb vor Ihrer Buchung die vollständigen Preisangaben einschließlich der möglichen Zuschläge aufmerksam durch.

Gesetzlich Versicherte zahlen diese Leistung selbst; für private Erstattung sind die jeweiligen Tarifbedingungen maßgeblich. Die Vertragsbedingungen enthalten dazu keine Zusicherung einer Erstattung oder einer Anerkennung durch den Arbeitgeber. Halten Sie für das Gespräch Ihren Ausweis sowie ein Gerät mit Kamera und Mikrofon bereit. Prüfen Sie Ihre Internetverbindung und wählen Sie einen Ort, an dem Sie ungestört sprechen können.

Wo finden Sie ergänzende Antworten?

Passende Informationen finden Sie auch in diesen Ratgebern zu den nächsten Schritten Ihrer Krankmeldung:

Welche Fragen bleiben häufig offen?

Genügt es, nur meine Berufsbezeichnung zu nennen?

Beschreiben Sie zusätzlich Ihre konkreten Aufgaben und die Belastungen, die Ihnen derzeit Schwierigkeiten bereiten. Für Vertragsärzte stellt § 2 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit und deren Anforderungen ab.

Erhalte ich nach jeder Videosprechstunde eine Bescheinigung?

Die Ärztin oder der Arzt entscheidet nach dem Gespräch über eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit. Eine Zusage vor der Untersuchung gibt es bei unserem privatärztlichen Angebot deshalb ausdrücklich nicht.

Wie gelangt die Bescheinigung zu meinem Arbeitgeber?

Sie erhalten die PDF in Ihrem Patientenkonto und legen sie anschließend selbst beim Arbeitgeber vor. Eine eAU und eine Übermittlung an Ihre Krankenkasse sind laut unseren Bedingungen ausgeschlossen.

Was mache ich bei länger anhaltenden Beschwerden?

Wenden Sie sich für die weitere Beurteilung an eine Praxis vor Ort und schildern Sie den Verlauf. Unser Angebot umfasst höchstens drei Kalendertage und bietet keine Verlängerung einer bereits ausgestellten Bescheinigung.

Welche Quellen liegen diesem Artikel zugrunde?

Redaktion Krankschreibung per Video, Drylabs GmbH

Stand: 26. Oktober 2026

Ihr nächster Schritt: das Videogespräch

Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob Video ausreicht und eine Bescheinigung medizinisch begründet ist.

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